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   LSG Sachsen, 19.09.2014 - L 8 AS 1441/13 B KO   

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https://dejure.org/2014,50158
LSG Sachsen, 19.09.2014 - L 8 AS 1441/13 B KO (https://dejure.org/2014,50158)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19.09.2014 - L 8 AS 1441/13 B KO (https://dejure.org/2014,50158)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19. September 2014 - L 8 AS 1441/13 B KO (https://dejure.org/2014,50158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    "Toleranzrahmen" - Ermessensspielraum des Rechtsanwalts; fachanwaltliche Qualifikation; PKH-Vergütung; Rechtsanwaltsvergütung; Sozialgerichtliches Verfahren; Vergütungsfestsetzung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.09.2014 - L 8 AS 1441/13
    Wie der Senat in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des BSG zur Erledigungsgebühr im Vorverfahren (vgl. zuletzt Urteile vom 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R - juris RdNr. 16 und 14.02.2013 - B 14 AS 62/12 R - juris RdNr. 23 - jeweils m. w. N.) bereits entschieden hat (Senatsbeschluss vom 04.09.2013 - L 8 AS 1282/12 B KO - juris RdNr. 19) erfordert das Entstehen einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1006 VV RVG eine qualifizierte, erledigungsgerichtete Mitwirkung des Rechtsanwalts, die über das Maß desjenigen hinausgeht, das schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialgerichtlichen Verfahren abgegolten wird.

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Anwalt entscheidungserhebliche Informationen über den Ablauf (wenigstens präjudizieller) paralleler straf- oder arbeitsgerichtlicher Verfahren, in denen er nicht selbst mandatiert ist, oder Befundberichte oder sonstige fachliche Stellungnahmen beibringt (vgl. etwa BSG, Urteil vom 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R - juris RdNr. 17).

  • LSG Sachsen, 06.12.2013 - L 8 AS 527/13

    Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung eines im Rahmen der

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.09.2014 - L 8 AS 1441/13
    Den Umständen des Einzelfalls ist nichts dafür zu entnehmen, dass sich die Beteiligten - über die Abgabe bloßer Prozesserklärungen hinaus (gegebenenfalls auch durch schlüssiges Verhalten) - durch übereinstimmende, in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen auf die Beseitigung von Streit oder Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis einigen wollten (vgl. Senatsbeschluss vom 06.12.2013 - L 8 AS 527/13 - juris RdNr. 18 ff.; zum Ganzen auch: Müller-Rabe, Gerold/Schmidt, RVG, § 14 RdNr. 34 ff.).
  • LSG Sachsen, 19.06.2013 - L 8 AS 45/12

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Bemessung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.09.2014 - L 8 AS 1441/13
    Auch die Terminsgebühr ist vom SG unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 19.06.2013 - L 8 AS 45/12 B KO - juris = RVGreport 2013, 352 sowie vom 08.01.2014 - L 8 AS 585/12 B KO - juris) - auch im Hinblick auf Reisezeiten des Beschwerdeführers - bei, wie der Beschwerdegegner zutreffend herausgearbeitet hat, einem Zeitanteil des hier betroffenen Verfahrens am Gesamttermin von 8, 11 Minuten mit 80, 00 EUR keinesfalls zu niedrig festgesetzt worden.
  • LSG Sachsen, 08.01.2014 - L 8 AS 585/12

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.09.2014 - L 8 AS 1441/13
    Auch die Terminsgebühr ist vom SG unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 19.06.2013 - L 8 AS 45/12 B KO - juris = RVGreport 2013, 352 sowie vom 08.01.2014 - L 8 AS 585/12 B KO - juris) - auch im Hinblick auf Reisezeiten des Beschwerdeführers - bei, wie der Beschwerdegegner zutreffend herausgearbeitet hat, einem Zeitanteil des hier betroffenen Verfahrens am Gesamttermin von 8, 11 Minuten mit 80, 00 EUR keinesfalls zu niedrig festgesetzt worden.
  • OLG Stuttgart, 10.02.2011 - 8 W 40/11

    Rechtsanwaltskosten: Einigungsgebühr bei Teilanerkenntnis und Teilrücknahme der

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.09.2014 - L 8 AS 1441/13
    Der Beschwerdeführer hat dieses (Teil-)Anerkenntnis angenommen, ohne dass aus der Niederschrift, der SG-Akte oder dem sonstigen Beteiligtenvorbringen irgendwelche Anhaltspunkte ersichtlich sind, dass diese - lediglich teilweise - Erledigung zwischen den Beteiligten "vereinbart" worden ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.02.2011 - 8 W 40/11 - juris RdNr. 8 f.), die Prozesserklärungen also im Sinne eines "gegenseitigen Entgegenkommens" (vgl. Müller-Rabe a.a.O. RdNr. 46) abgegeben worden sind.
  • LSG Bayern, 21.03.2011 - L 15 SF 204/09

    Rechtsanwaltshonorar, Beiordnung, Prozesskostenhilfe, Terminsgebühr,

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.09.2014 - L 8 AS 1441/13
    Dass diese vom SG festgesetzte Vergütung im Beschwerdeverfahren des Beschwerdeführers nicht (mehr) zu dessen Ungunsten abgesenkt werden kann, ändert hieran nichts - maßgeblich für die Billigkeitsprüfung bleibt insoweit in der Beschwerde gleichwohl die vom Beschwerdegericht als billig angesehen Terminsgebühr (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.03.2011 - L 15 SF 204/09 B E - juris RdNr. 25).
  • BVerfG, 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04

    Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers - Zur Auslegung und Anwendung des § 99

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.09.2014 - L 8 AS 1441/13
    Für eine durch Reisezeiten bedingte besondere Belastung des Beschwerdeführers ist im konkreten Fall nichts ersichtlich (vgl. in diesem Zusammenhang, wenn auch zu Pflichtverteidigerpauschgebühren: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04 - juris RdNr. 9).
  • BSG, 26.02.1992 - 9a RVs 3/90

    Abweichung von der angemessenen Gebühr durch den Rechtsanwalt - Ermittlung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.09.2014 - L 8 AS 1441/13
    Anderenfalls hat es mit der Mittelgebühr sein Bewenden, weil auch in Anbetracht des grundsätzlichen Ermessensspielraums des Rechtsanwalts seine Tätigkeit nur mit dieser Gebühr zutreffend bewertet ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.08.2005 - 6 C 13/04 - juris RdNr. 25 f.; Bundessozialgerichts (BSG), Urteil vom 26.02.1992 - 9a RVs 3/90 - juris RdNr. 15; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 19.10.2004 - VII B 1/04 - juris RdNr. 10; Oberlandesgericht (OLG) Celle, Beschluss vom 31.08.2001 - 15 WF 170/01 - juris RdNr. 12).
  • LSG Sachsen, 11.09.2013 - L 8 AS 858/12

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Bemessung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.09.2014 - L 8 AS 1441/13
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom L 8 AS 858/12 B KO - juris), führt auch die mit Zeitaufwand verbundene Anreise des Beschwerdeführers zum Termin nicht zu einer Erhöhung der Verfahrens- oder Terminsgebühr (zu letzterer unten 3.).
  • LSG Sachsen, 04.09.2013 - L 8 AS 1282/12
    Auszug aus LSG Sachsen, 19.09.2014 - L 8 AS 1441/13
    Wie der Senat in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des BSG zur Erledigungsgebühr im Vorverfahren (vgl. zuletzt Urteile vom 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R - juris RdNr. 16 und 14.02.2013 - B 14 AS 62/12 R - juris RdNr. 23 - jeweils m. w. N.) bereits entschieden hat (Senatsbeschluss vom 04.09.2013 - L 8 AS 1282/12 B KO - juris RdNr. 19) erfordert das Entstehen einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1006 VV RVG eine qualifizierte, erledigungsgerichtete Mitwirkung des Rechtsanwalts, die über das Maß desjenigen hinausgeht, das schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialgerichtlichen Verfahren abgegolten wird.
  • LSG Sachsen, 22.04.2013 - L 8 AS 527/12

    Rahmengebühr, Typisierung, Einzelfallentscheidung, Rechtsmittel

  • BFH, 19.10.2004 - VII B 1/04

    Divergenz; Gebühr eines Rechtsanwalts

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 62/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

  • OLG Celle, 31.08.2001 - 15 WF 170/01

    Rechtsanwaltsvergütung; Beschwerde ; Umgangsregelungsverfahren ;

  • LSG Sachsen, 26.07.2017 - L 8 AS 640/15

    PKH-Verfahren; Verfahrensgebühr; Abweichen von der Mittelgebühr nach unten;

    Die Quotelung der Terminsauslagen entsprechend der Gesamtzahl der am Terminstag vom Beschwerdeführer insgesamt beim SG wahrgenommenen Termine entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 19.09.2014 - L 8 AS 1441/13 B KO - juris RdNr. 34).
  • LSG Sachsen, 14.07.2016 - L 8 AS 644/14

    Anrechnung; Kostenerstattung; PKH-Vergütung

    Dabei ist zwar grundsätzlich für den Durchschnitts- oder Normalfall die Mittelgebühr die "billige" Gebühr im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG, die sich nicht ohne weiteres mit der Erhöhung um die o. g. Toleranzgrenze verbinden lässt; ein vom Gericht zu beachtender Spielraum des Rechtsanwalts zur Bestimmung einer höheren Gebühr besteht folglich nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die geeignet sind, eine solche Gebührenbestimmung zu rechtfertigen, also kein Durchschnitts- oder Normalfall vorliegt (Senatsbeschluss vom 19.09.2014 - L 8 AS 1441/13 B KO - juris, RdNr. 16).
  • LSG Sachsen, 26.07.2017 - 8 AS 640/15
    Die Quotelung der Terminsauslagen entsprechend der Gesamtzahl der am Terminstag vom Beschwerdeführer insgesamt beim SG wahrgenommenen Termine entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 19.09.2014 - L 8 AS 1441/13 B KO - RdNr. 34).
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